Der Beitrag stellt das Urteil des dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 08.01.2026 - 3 StR 320/25 kurz vor und geht dabei auf die Frage nach einer möglicherweise notwendigen inneren Tatseite bei der Bestimmung des Taterlangten ein.
Der Beitrag nimmt die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 14.10.2025 - 1 StR 445/24 zum Anlass, die aktuelle Rechtsprechung zur Annahme des Regelbeispiels des § 370 Abs. 3 Nr. 1 2. Alt AO vorzustellen. Dabei wird auch auf den Beginn und den Ablauf der Frist zur Verfolgungsverjährung gemäß § 376 AO eingegangen.
In seinem Beschluss vom 18. Oktober 2023 – 1 StR 222/23 beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der Frage inwieweit ein, auf einzelne Vernehmungen beschränkter Verzicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht zulässig ist. Dies sei nach der nunmehr getroffenen Entscheidung nur allgemein für in der Vergangenheit liegende Aussagen möglich. Die Beschränkung auf einzelne Vernehmungen sei unzulässig.
Der Beitrag nimmt eine aktuelle Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 12.05.2022 - 5 StR 398/21) zum Anlass sich mit den Unterschieden zwischen Strafanzeige und Strafantrag sowie dessen Fomrvoraussetzungen auseinanderzusetzen.
Der Beitrag zeigt ausgewählte Folgen strafrechtlicher Verurteilungen außerhalb des Strafrechts auf. Dazu gehört die Gewerbeuntersagung, die Entziehung bestimmter Erlaubnisse wie der Waffenbesitzkarte und die Entfernung aus dem Dienst.
Der Beitrag nimmt die Entscheidung des Kammergerichts vom 01.11.2021 - 4 Ws 80/21 - 161 AR 186/21 zum Anlass sich mit dem Erfordernis eines Eröffnungsbeschlusses auch im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß §§ 435ff. StPO auseinanderzusetzen und dabei auch auf Folgen möglicher Fehler hinzuweisen.
Der Beitrag nimmt die Änderung des § 345 StPO durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 25.06.2021 in den Blick und zeigt Perspektiven und Probleme auf.
Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 31.08.2021 - 20 Ws 226/21) zum Anlass sich zum wiederholten Male mit der Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Fällen auseinanderzusetzen, in denen zur Verteidigung -umfassende- Akteneinsicht notwendig ist.
Der Beitrag nimmt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln vom 29.01.2021 (120 Qs 3-4/20) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an Nebenkläger bzw. Nebenklägervertreter gemäß § 406e StPO auseinanderzusetzen. Von besonderem Interesse ist dabei der Ablehnungsgrund der Gefährdung des Untersuchungszwecks in Ausage-gegen-Aussage-Konstellationen.