Der Beitrag nimmt die Änderung des § 345 StPO durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 25.06.2021 in den Blick und zeigt Perspektiven und Probleme auf.
Der Beitrag stellt Art. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020, S. 569ff.) vor und erklärt die Bedeutung für das Strafverfahrensrecht und insbesondere die Fortführung von Hauptverhandlungen.