Der Beitrag stellt kurz die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 10. August 2023 - 3 StR 462/22 vor. In dieser wird -soweit ersichtlich- erstmal der Grenzwert der nicht geringen Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtmG) höchstrichterlich bestimmt.
Der Beitrag stellt die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 14. März 2023 - 4 StR 451/22 vor und geht auf das Merkmal des Betroffenseins auf frischer Tat ein.
Der Beitrag nimmt die Leitsatz-Entscheidung des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 08.06.2023 - 1 StR 188/22) zum Anlass sich mit den Kriterien für die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und dessen strafrechtlichen Auswirkungen zu beschäftigen.
Der Beitrag stellt den Beschluss des dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 21.12.2022 -3 StR 372/21- vor. Mit diesem wurden die Grenzwerte für die Annahme einer nicht geringen Menge im Sinne der §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, 30a BtmG für die neuen psychoaktiven Stoffe 2-Fluormatamfetamin, 4-Flourmetamfetamin und 3-Methylmethcathinon höchstrichterlich bestätigt.
Der Beitrag nimmt die aktuelle (Leitsatz-)Entscheidung des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 13.12.2022 - 6 StR 95/22) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen der Einhaltung der Unterbrechungsfristen des § 229 StPO auseinanderzusetzen.
Der Beitrag setzt sich anhand des Beschlusses des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 08.03.2022 - 3 StR 398/21 mit den Anforderungen an die Strafzumessung bei drohenden oder eingetretenen Nebenfolgen wie berufsgerichtlichen Sanktionen auseinander.
Der Beitrag nimmt eine aktuelle Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 12.05.2022 - 5 StR 398/21) zum Anlass sich mit den Unterschieden zwischen Strafanzeige und Strafantrag sowie dessen Fomrvoraussetzungen auseinanderzusetzen.
Der Beitrag nimmt das Urteil des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes - 3 StR 329/21 zum Anlass sich nochmals mit den Voraussetzungen unter denen ein pflichtwidriges Handeln des Vorstands / Geschäftsführers im Sinne des § 266 StGB angenommen werden kann, auseinanderzusetzen.
Der Beitrag nimmt den Beschluss des Bundesgerichtshofes in Strafsachen vom 27. Januar 2022 - 3 StR 155/21 zum Anlass sich mit den aktuellen Grenzwerten der nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtmG bei synthetischen Cannabinoiden auseinanderzusetzen.
Der Beitrag stellt kurz die Entscheidung des Bundesgerichthofes zur Bestimmtheit einer Tatsache als subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 9 StGB -6 StR 137/21 vor und geht dabei auf den Begriff der subventionserheblichen Tatsache ein. Dabei wird auch das in Mecklenburg-Vorpommern verwendete Formular einer Prüfung unterzogen.