Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Nichtzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Risiko einer Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1 StGB) birgt. Dabei wird auf die Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 30.07.2003 - 5 StR 22103) sowie auf die seitdem geänderten Gesetzeslage (§ 15b InsO) eingegangen.
Der Beginn der mündlichen Hauptverhandlung im Verfahren gegen die Familie Schlecker war heute eines der bestimmenden Themen. Wie zu erfahren war, müssen sich seit heute Anton Schlecker, seine Ehefrau Christa und die beiden Kinder Lars und Meike vor dem Landgericht Stuttgart wegen verschiedener insolvenzstrafrechtlicher Vorwürfe verantworten. Nachdem an dieser Stelle schon auf die Voraussetzungen einer Insolvenzverschleppung hingewiesen wurde, bietet dieser Prozess nunmehr Gelegenheit, sich...