Der Beitrag nimmt die geplante (Teil-)Legalisierung des Anbaus, Umgangs und Besitzes von Cannabis zum Anlass sich mit dem Gesetzesentwurf insoweit auseinanderzusetzen, als dass er die Straftaten nach dem neu einzuführenden KonsumCannabisGesetz vorstellt.
Der Beitrag benennt die Rechtsgrundlagen für die nicht geringe Menge bei Betäubungsmitteln und stellt sodann den Weg der Rechtsprechung zur Bestimmung der jeweiligen Grenzwerte vor.