Artikel mit dem Tag "§ 111a StPO"



07. Juni 2019
Die Frage nach der Höhe des entstandenen Schadens hat strafrechtlich nicht nur Bedeutung für die Strafzumessung, sondern ist bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) für die Frage nach dem Fahrerlaubnisentzug ausschlaggebend. Dieser kommt wegen § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB nur in Betracht, wenn es zu einem bedeutenden Fremdschaden gekommen ist. Zu dieser Frage wird eine Entscheidung des Landgerichts Stralsund vorgestellt (26 Qs 88/19).